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CoronaVO ab 16.Sep

Übersicht der Regelungen ab 16.Sep

Zusammenfassung

Wir sind zur Überprüfung der C-Tests und Nachweise verpflichtet. (§6 11.CVo)

Es gelten die Regelungen für Freizeiteinrichtungen (Seite 4 unten) und Sport (Seite 6 unten). 

Hygiene gemäss §7 11.CVo

  1. die Umsetzung der Abstandsempfehlung, vornehmlich unter Darstellung anderweitiger Schutzmaßnamen, wenn ein Abstand nicht eingehalten wird, und die Regelung von Personenströmen,

Wir halten uns nicht dauerhaft im Gang oder den Zwischenräumen auf.

  1. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen,

Die Tür zum Duellstand ist dauerhaft offen. Die Schiesstände selbst sind im Freien.

  1. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen und

Das Reinigungs und Desinfektionsmittel befindet sich auf dem Schreibtisch.

  1. eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben.

Am Eingang befindet sich das Schaubild, auf den Toiletten hängen die Handwaschanleitungen.

Datenverarbeitung §8 11.CVo

Vereinsmitglieder tragen den Namen mit Datum auf die ausliegende Coronaliste ein.

Gäste geben zusätztlich ihre Kontaktdaten an.

Der Geimpft/Genesen Nachweis wird einmalig kontrolliert und in der Liste neben der Schiesskladde vermerkt.

Eine Elektronische Datenverarbeitung findet nicht statt.