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CVo ab 24.Apr

Liste 23.Apr

aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg (c+p web, pdf geht nicht)

Generelle Regelungen

Erlaubt ist weiterhin der kontaktarme Freizeit- und Amateursport mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. 
Liegt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100* 
ist Sport nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts 
und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. 
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.

Letztes Update: 2021-12-01