CVo ab 24.Apr¶
aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg (c+p web, pdf geht nicht)
Generelle Regelungen
Erlaubt ist weiterhin der kontaktarme Freizeit- und Amateursport mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100*
ist Sport nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts
und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
Letztes Update: 2021-12-01