Zum Inhalt

Inzidenzabhängige Lockerungen

210308_Offen_Geschlossen_Uebersicht.pdf

Landkreisinzidenz 7.März: 35,9

Infomail

From: Wolfgang Goetz <ssv.warmbronn@t-online.de>
To: undisclosed-recipients: ;
Subject: Corona VO: 210308_Offen_Geschlossen_Uebersicht
Date: Sun, 7 Mar 2021 13:00:30 +0100
User-Agent: Mozilla/5.0 (X11; Linux x86_64; rv:78.0) Gecko/20100101
 Thunderbird/78.7.1

Hallo!

heute 11:05 ist die neue Liste veröffentlicht worden!

https://www.leonberg.de/corona
Die 7-Tages-Inzidenz in Leonberg liegt bei 24,9 (Stand: 05.03.2021).
damit gilt im Moment alles mit einem *


In Kürze:
im Moment sehe ich uns bei restriktivster Auslegung mit maximal 5 Personen/2 Haushalten pro Schiessbahn.





Wir können uns in dreimal wiederfinden:

---------------------------------------------
Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien
o * mit nicht mehr als zehn Personen
o ** mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten
o *** mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes und einer weiteren
Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, bei dienstlichen
Zwecken beim Spitzen- oder Profisport




sollte hier wieder die 'weitläufige' Argumentation angewendet werden sind wir
eben im Sinne der Verordnung erst mal 'innen':




-------------------------------------------------------------------------
Sport (kontaktarm) innerhalb geschlossener Räume (keine Schwimmbäder) mit
nicht mehr als fünf Personen aus maximal 2 Haushalten genutzt werden. Die
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahr zählen nicht mit. Paare
die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt*.






Falls 'Freiluftsportanlagen'(KuMi Mai20,s.u.) und 'Aussensportanlagen' dasselbe sein sollte:

----------------------------------------------------------
Sport (kontaktarm) im Freien und auf Außensportanlagen****
o * mit nicht mehr als zehn Personen. Gruppen von maximal 20 Kindern
bis einschließlich 14 Jahre
o ** mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten;
Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre




* bei stabiler 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 im Landkreis
** bei stabiler 7-Tage-Inzidenz mehr als 50, aber weniger als 100 im Landkreis
*** bei 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis
**** Voraussetzung für die Nutzung von Außensportanlagen ist, dass Toiletten, Umkleiden und
Duschen nicht genutzt werden.


-------------------------
Hier findet sich das PDF:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

--> Fragen und Antworten zur Corona Verordnung  
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

--> Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (gültig ab 8. März 2021) (PDF)  
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210308_Offen_Geschlossen_Uebersicht.pdf



------------------------------------
Aussage Kultusministerium vom Mai'20
[...]
Schießstandrichtlinien ... vier Bauarten von Schießständen:
[...]
2. Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes. Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.
[...]
Wir zählen die offenen Schießstände (Nummern 1 bis 3) zu den Freiluftsportanlagen. Diese dürfen zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden.



'weitläufig' im blog/2021/01/30/01/
Als weitläufige Außenanlagen in diesem Sinne gelten insbesondere Golf-,
Reit-und Modellflugsportplätze sowie Skiloipen und Skipisten.
Nach den Ausführungen des Sozialministeriums sind "diese privilegierten
Sportanlagen [...] dergestalt in die Natur eingebettet,
dass ihre Begrenzung nahezu nicht wahrgenommen wird und sie durch ihre
Weite und Ausdehnung die Prägung einer offenen,
natürlichen bzw. naturnahen Landschaft haben."
Diese Anforderungen an eine weitläufige Anlage erfüllt eine
Schießanlage nicht.






-- 
Wolfgang Goetz
Sportschützen Leonberg-Warmbronn 1685 e.V.
1.Vorstand