Begründung¶
h.muench-at-leonberg.de Tue, 16 Feb 2021 18:28:02 +0100
1
2
3 Hallo Herr Götz,
4
5 betreffend der neuen CoronaVO muss ich Ihnen folgende Auskunft geben:
6
7 In Bezug auf den Betrieb von Sportstätten und -anlagen haben sich, wie
8 Sie richtigerweise angeführt haben, weder die CoronaVO noch die
9 dazugehörige "Offen-Geschlossen-Liste" geändert.
10 Zudem hat das Sozialministerium die in meiner Mail vom 29.01.2021
11 beschriebenen Auslegungshinweise nicht verändert.
12 Somit stellt sich die rechtliche Situation unverändert dar.
13
14 Aufgrund der sich anscheinend widersprechenden Aussagen der CoronaVO
15 und der "Offen-Geschlossen-Liste" habe ich kurzfristig sowohl das
16 Regierungspräsidium als nächsthöhere Behörde als auch das
17 Innenministerium als oberste für das Waffengesetz zuständige Behörde
18 konsultiert.
19 Im Rahmen dessen habe ich die Auskunft erhalten, dass die
20 "Offen-Geschlossen-Liste" "im Lichte der CoronaVO auszulegen ist".
21 Somit ist das Kriterium der "Weitläufigkeit" weiterhin zu
22 berücksichtigen und im vorliegenden Fall ausschlaggebend.
23
24 Ihre Schießanlage wird diesem Kriterium leider nicht gerecht.
25 Die im Freien befindlichen Schießstände sind durch Mauern eingegrenzt
26 und heben sich klar von der Umgebung ab.
27 Die den Nutzern der Anlage zur Verfügung stehende Bewegungsfreiheit ist
28 durch die baulichen Gegebenheiten deutlich eingeschränkt.
29
30 Dass von den Gegebenheiten der Anlage keine höhere Wahrscheinlichkeit
31 einer Virusverbreitung ausgeht steht nicht in Frage.
32 Jedoch ist dies aktuell kein zur Bewertung der Zulässigkeit
33 heranziehbares Kriterium.
34 Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Sozialministeriums
35 aus meiner Mail vom 29.01.2021, wonach die "weitestgehende[...]
36 Vermeidung von nicht zwingend notwendige Kontakten" bezweckt wird.
37
38 Damit bleibt es also bei meiner Aussage vom 29.01.2021, nach der der
39 Betrieb der Schießanlage am Brombach 2 aktuell leider nicht zulässig
40 ist.
41 Ich bedaure Ihnen erneut keinen positiven Bescheid geben zu können und
42 hoffe genauso wie Sie auf baldige Lockerungen.
43 Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
44
45
46 Mit freundlichen Grüßen
47
48 Hendrik Münch
49
50 Ordnungsamt / öffentliche Sicherheit und Ordnung
51 Zivil- und Katastrophenschutz
52 Stadtverwaltung Leonberg
53 Marktplatz 9
54 71229 Leonberg
55 Telefon 07152 990-2312
56 www.leonberg.de
57
58
59
60 >>> Wolfgang Goetz <ssv.warmbronn@t-online.de> 14.02.2021 14:29 >>>
61 Nachschlag:
62
63 Die neue Corona VO ist online.
64
65
66 Die Verlinkung nach Leonberg ist dieselbe. siehe unten.
67
68 Das aktuelle geschlossen-offen Dokument ist weiterhin über Corey zu
69 finden.
70
71 Leider ist der neue Inhalt unter dem alten Filenamen publiziert.
72 '210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf'
73
74 Das PDF im Anhang!
75
76 Für den Schiessport hat sich nichts geändert.
77
78 Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021
79
80 Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
81
82 Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien (mit den Angehörigen
83 des eigenen
84 Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen
85 Haushalt gehört, bei
86 dienstlichen Zwecken beim Spitzen- oder Profisport)
87
88
89
90 einen guten Start in die neue Woche
91 wünscht
92 Wolfgang Goetz
93
94
95
96 On 13.02.21 14:54, Wolfgang Goetz wrote:
97 > Guten Tag Herr Münch,
98 >
99 > die aktuelle Webseite der Landesregierung
100 >
101 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
102
103 > referenziert nicht mehr das rechtlich unwirksame 'geschlossen-offen'
104 Dokument.
105 >
106 > Bei den "Änderungen zum 11.Februar 2021" wird auf die Stadt und
107 Landkreise vor Ort verwiesen:
108 >
109 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/informationen-der-kommunen-und-landkreise/
110
111 >
112 > folgt man dem Link zu Leonberg:
113 >
114 https://www.leonberg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Aktuelles/Infos-zum-Corona-Virus
115
116 >
117 > hier die Infobox auf der rechten Seite:
118 > VERBINDLICHE REGELUNGEN
119 >
120 > dieser Link:
121 > Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder
122 Aktivitäten ab dem 11. Januar (Stand 29.01.2021) (PDF)
123 > https://www.leonberg.de/output/download.php?fid=2691.7771.1.PDF
124 > (das resultierende pdf im Anhang, ich bin nicht sicher ob der
125 dynamische php-link stabil ist)
126 >
127 > Zitat: Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
128 > Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien (mit den Angehörigen
129 des eigenen
130 > Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt
131 gehört, bei
132 > dienstlichen Zwecken beim Spitzen- oder Profisport)
133 >
134 > Die Einstufung unserer Anlage: 'im Freien' siehe in meiner Anfrage
135 unten. (Ministerium für Kultus Jugend und Sport)
136 >
137 >
138 >
139 > Ich gehe davon aus dass wir hiermit rechtssicher unseren
140 eingeschränkten Betrieb wieder aufnehmen können.
141 >
142 >
143 > Gern können wir auch einen Termin vor Ort ausmachen damit Sie sich
144 von der Unbedenklichkeit
145 > bzgl der Virenausbreitung ein perönliches Bild machen können.
146 >
147 >
148 >
149 > mit freundlichem Gruss
150 > Wolfgang Goetz
151 > (Privatadresse am Ende dieser mail)
152 >
153 >
154 > p.s.: Ich beobachte die Webeiten täglich,
155 > im Anhang die Auswertung der bisherigen mir bekannten
156 geschlossen-offen Dokumente.
157 >
158 >
159 >
160 >
161 >
162 >
163 > On 29.01.21 15:47, Hendrik Muench wrote:
164 >> Sehr geehrter Herr Götz,
165 >>
166 >> vielen Dank für Ihre Nachricht.
167 >>
168 >> Gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 6 CoronaVO ist der Betrieb von
169 >> Sportanlagen und Sportstätten grundsätzlich untersagt.
170 >> Die in Ihrem Fall einschlägige Ausnahme von dieser grundsätzlichen
171 >> Regelung findet sich in § 1d Absatz 1 Sätze 3 und 4 CoronaVO.
172 >>
173 >> Danach ist der Betrieb nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 CoronaVO
174 zulässig,
175 >>
176 >> soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine
177 Nutzung
178 >> von Umkleiden,
179 >> sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder
180 >> Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.
181 >>
182 >> Als weitläufige Außenanlagen in diesem Sinne gelten insbesondere
183 Golf-,
184 >> Reit-und Modellflugsportplätze sowie Skiloipen und Skipisten.
185 >> Nach den Ausführungen des Sozialministeriums sind "diese
186 privilegierten
187 >> Sportanlagen [...] dergestalt in die Natur eingebettet,
188 >> dass ihre Begrenzung nahezu nicht wahrgenommen wird und sie durch
189 ihre
190 >> Weite und Ausdehnung die Prägung einer offenen,
191 >> natürlichen bzw. naturnahen Landschaft haben."
192 >> Diese Anforderungen an eine weitläufige Anlage erfüllt eine
193 >> Schießanlage nicht.
194 >>
195 >> Daher sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 1d Absatz 1
196 >> Sätze 3 und 4 CoronaVO nicht gegeben,
197 >> so dass der Betrieb der Schießanlage nicht zulässig ist.
198 >>
199 >> Die von Ihnen zitierte "Übersicht der geschlossenen und offenen
200 >> Einrichtungen oder Aktivitäten" stellt einen Service dar,
201 >> jedoch hat diese keinen rechtsgestaltenden Charakter und kann die
202 >> Regelungen der CoronaVO daher nicht erweitern.
203 >> Zudem wurde diese Übersicht seit dem 11.01.2021 nicht mehr
204 >> aktualisiert,
205 >> während die aktuell gültige CoronaVO zuletzt am 25.01.2021 geändert
206 >> wurde.
207 >>
208 >> Zur weiteren Begründung der Auslegung verweise ich auf die weiteren
209 >> Ausführungen des Sozialministeriums:
210 >> "Angesicht der nach wie vor besorgniserregenden Infektionslage
211 beruht
212 >> die Gesamtkonzeption der Landesregierung gegen die Ausbreitung des
213 Virus
214 >> SARS-CoV-2 auf einer weitestgehenden Vermeidung von nicht zwingend
215 >> notwendige Kontakten,
216 >> weshalb Einrichtungen unabhängig davon, ob im Einzelfall auch
217 >> tatsächlich eine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit gegeben ist
218 und
219 >> auch unabhängig vom Vorliegen von Hygienekonzepten zu schließen
220 waren.
221 >> Ausnahmen aufgrund der Corona-Verordnung sind nur in den geregelten
222 >> engen Grenzen zulässig und die in der Verordnung benannten
223 Befreiungen
224 >> als solche nicht analogiefähig."
225 >>
226 >> Ich bedaure Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können.
227 >>
228 >> Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
229 >>
230 >>
231 >> Mit freundlichen Grüßen
232 >>
233 >> Hendrik Münch
234 >>
235 >> Ordnungsamt / öffentliche Sicherheit und Ordnung
236 >> Zivil- und Katastrophenschutz
237 >> Stadtverwaltung Leonberg
238 >> Marktplatz 9
239 >> 71229 Leonberg
240 >> Telefon 07152 990-2312
241 >> www.leonberg.de
242 >>
243 >>
244 >>
245 >>>>> Wolfgang Goetz <ssv.warmbronn@t-online.de> 27.01.2021 13:55 >>>
246 >> Guten Tag Herr Muench,
247 >>
248 >> Frau Maiwald von der Waffenbehörde hat mich bezüglich Fragen zu C-VO
249 an
250 >> Sie verwiesen.
251 >>
252 >> Es gibt Auslegungsdifferenzen von verschieder Seite ob unsere
253 >> Schiessanlage genutzt werden darf.
254 >>
255 >>
256 >>
257 >> Meine Interpretation der C-VO und der referenzierten Übersicht der
258 >> geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten vom 8.Jan:
259 >>
260 >> Wir dürfen unseren Sport ausüben.
261 >>
262 >>
263 >>
264 >> Begründung:
265 >> In der C-Vo ist in §1d ff (Der Betrieb von Sportanlagen und
266 >> Sportstätten.. weitläufige..)
267 >> der für alle geltende Grundsatz geregelt.
268 >>
269 >> In der geschlossen/offen Liste wird für bestimmte Aktivitäten diese
270 >> Regelung ERWEITERT:
271 >>
272 >> Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
273 >>
274 >> Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien (mit den Angehörigen
275 des
276 >> eigenen
277 >> Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen
278 Haushalt
279 >> gehört, bei
280 >> dienstlichen Zwecken beim Spitzen- oder Profisport)
281 >>
282 >>
283 >> In unserem Fall wird das 'weitläufig' nicht mehr verwendet. Sonst
284 hätte
285 >> es auch einfach eine Aufzählung getan.
286 >> weitläufig im Sinne von 'sehr viel Abstand' ist bei uns gegeben:
287 Die
288 >> Wände der Schiessanlage entsprechen Abstand unendlich.
289 >>
290 >>
291 >>
292 >> Golf, Reiten, Tennis: hier sind sogar mehr (im Prinzip unendlich
293 viele)
294 >> Personen erlaubt, mit Abstand! (def: 1.5m)
295 >> Golfplätze (Weitläufige Anlagen im Freien dürfen auch von mehreren
296 >> individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der
297 Abstandsregeln
298 >> genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Toiletten,
299 Umkleiden
300 >> und Duschen ist, dass sie nicht geteilt werden und Personen, die
301 nicht
302 >> gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen.)
303 >>
304 >>
305 >> Warum der Gesetzgeber hier Lockerungen zulässt?
306 >> Golf, Reiten, Tennis, Schiessen sind keine Massensportarten und
307 >> reglementieren die Teilnehmer von Haus aus.
308 >> Riesige unkontrollierbare Menschenansammlungen wird es nicht geben.
309 >> Daher diese sinnvollen Erweiterungen der Sportausübung.
310 >>
311 >>
312 >> Zudem: Schiesssen ist eine Individualsportart ohne Körperkontakt.
313 Ein
314 >> Schütze und eine Scheibe. Der Virus hat keine Chance.
315 >> Zwei gleichzeitige Schützen geht auch nicht, da einer Aufsicht zu
316 >> machen hat. Alles Regelkonform zu C-VO und AWaffV.
317 >>
318 >>
319 >> Das 'im Freien' ist letzten Mai vom Ministerium Kultus Jugend und
320 Sport
321 >> geklärt worden:
322 >>
323 >> Schießstandrichtlinien ... vier Bauarten von Schießständen:
324 >> [...]
325 >> 2. Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes.
326 >> Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss-
327 bzw.
328 >> Schießbahnseite
329 >> durch Bauteile allseitig umschlossen.
330 >> [...]
331 >> Wir zählen die offenen Schießstände (Nummern 1 bis 3) zu den
332 >> Freiluftsportanlagen
333 >>
334 >>
335 >>
336 >>
337 >> Das ganze habe ich auf unsere Vereinswebseite auf der
338 Einstiegsseite
339 >> zusammengefasst.
340 >> https://sportschuetzen-leonberg-warmbronn.de/
341 >>
342 >> Ich will keine Unklarheiten oder womöglich fälschlich ausgestellte
343 >> Bescheinigungen.
344 >>
345 >>
346 >>
347 >> Können wir Warmbronner Schützen in diesem Sinne weitermachen?
348 >>
349 >>
350 >>
351 >>
352 >> mit freundlichem Gruss
353 >>
354 >> Wolfgang Goetz
355 >> <privatadresse>
356 >>
357 >>
358 >>
359 >>
360 >>
361 >>
362 >>
363 >>
364 >>
365 >
366
367 --
368 Wolfgang Goetz
369 Sportschützen Leonberg-Warmbronn 1685 e.V.
370 1.Vorstand
371
Letztes Update: 2021-02-16