Ab 12.Dezember¶
Zitat
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Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben.
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls
nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden,
die auch am Tag gelten, kommen hinzu:
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Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine,
mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person
oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
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Quelle:
/red
Letztes Update: 2021-12-01