Übersicht über Regelungen¶
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Darf unter Auflagengeöffnet oder möglich bleiben:
Schießsport-und Schießsportanlagen im Freien (nuralleine, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt, bei dienstlichen Zwecken, im Schulsport, Studienbetrieb oder beim Spitzen-und Profisport)
Definition von im Freien/Freiluft vom Ministerium Kultus Jugend und Sport vom Mai
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Schießstandrichtlinien ... vier Bauarten von Schießständen:
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2. Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes. Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.
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Wir zählen die offenen Schießstände (Nummern 1 bis 3) zu den Freiluftsportanlagen. Diese dürfen zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden. Der Betrieb der geschlossenen Schießstände (Raumschießanlagen) ist zum jetzigen Zeitpunkt untersagt.”
Letztes Update: 2021-12-01