Verordnungen Stand 11.Juni¶
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§ 2 Allgemeine Vorgaben
[...]
(3) Sportlerinnen und Sportler dürfen am Wettbewerb oder am Wettkampf nur teilnehmen,
wenn beim Betreten der Einrichtung im Sinne des § 1 durch eine persönliche Befragung sichergestellt wird,
dass die Sportlerin oder der Sportler keine Symptome zeigt,
die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind.
[...]
(12)Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen nicht anwesend sein.
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§ 4 Besondere Vorgaben für den Breitensport
[...]
(2) [....] weniger als 100 Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. [...]
(3) Es sind ausschließlich Wettbewerbe und Wettkämpfe in Sportarten gestattet,
in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft gewährleistet werden kann
Letztes Update: 2021-12-01