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Corona: Offene Stände erlaubt!

FAQ Lockerungen

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Zitat

Schieß- und Schützensport

Schießsport ist nur auf Außenanlagen erlaubt.
Die Öffnung von Indoor-Schießanlagen und Schützenhäusern ist erst in einem zweiten Schritt geplant.
Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens. 

Zu den Außenanlagen gehören:

Offene Schießstände ohne Umschließungen. 
Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon-und Field-Target-Anlagen.

Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes. 
Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die
Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.

Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn. 
Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, 
besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung 
der Schießbahn über 5 Meter Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus.

Die CoronaVO Sportstätten

Zitat

(2) Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs im Sinne des Absatz 1 Satz 1 ist die
Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes:

1. während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ... 
Abstand von mindestens eineinhalb Metern

2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell 
oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen

3. die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig
gereinigt und desinfiziert werden.

4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu
beschränken. 
[...] Sicherheitsabstand ... eineinhalb Meter
[...] falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, 
sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen

5. (Umkleiden+Sanitaärräume)

6. in den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen
es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie 
Seife und Einmalhand-tücher zu Verfügung stehen;
sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden

Die Aufsicht...

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(3) Für jede Trainings-und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, 
die für die Einhaltung der in Absatz2 genannten Regeln verantwortlich ist. 

Die Schiesskladde...

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(4) Die Namen aller Trainings-beziehungsweiseÜbungsteilnehmerinnen und -teilnehmer 
sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. 

Zuhause bleibt...

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Von der Teilnahme am Trainings-und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, 

1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, 
wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.