Corona leo,land vs bund¶
Leonberg¶
Die Allgemeinverfügung vom 16.März 2020
Landesregierung¶
- Die Rechtsverordnung der Landesregierung vom 16.März 2020 verbietet nur den Sport in geschlossenen Räumen.
erwähnt geschlossene Anlagen: (Unsere Schiesstände sind offen)
Zitat
§ 4 Schließung von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:
[...]
5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
[...]
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Bundesregierung¶
Die Pressemitteilung 96 der Bundesregierung vom 16.März 2020
Dies ist eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer.
Zitat
[...]
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
[...]
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ...
[...]
III. Zu verbieten sind
[...]
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
[...]
Letztes Update: 2021-12-01